Allgemeine Geschäftsbedingungen für CREETOO
Quecco – Werbeagentur, Inhaber Eduard Peters, Bienenweg 11, 32791 Lage, Deutschland
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(nachfolgend „Anbieter“)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Online-Software CREETOO zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
- CREETOO richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
- Bestandteile des Vertrags sind in dieser Rangfolge: ein individuell vereinbartes Angebot, diese AGB sowie die bei Vertragsschluss geltende Leistungsbeschreibung und Preisliste des gebuchten Tarifs. Der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) ist ebenfalls Bestandteil und geht in Fragen des Datenschutzes allen anderen Bestandteilen vor.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung von CREETOO und der Tarife auf creetoo.com ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Ein Vertrag kommt auf einem der folgenden Wege zustande:
- a) durch Registrierung eines Kontos für die Testphase in CREETOO und Bestätigung dieser AGB und des AVV oder durch Bestätigung dieser AGB und des AVV bei der ersten Anmeldung in einem vom Anbieter eingerichteten Testzugang (unentgeltlicher Testvertrag nach § 6);
- b) durch Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs in CREETOO: Der Kunde wählt Tarif, Abrechnungszeitraum und Zahlart, kann seine Angaben vor dem Absenden prüfen und korrigieren und gibt mit dem Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Bei Zahlung über Stripe oder Mollie schließt die Zahlung auf der Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters die Bestellung ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung bestätigt, eine Rechnung ausstellt oder den Tarif freischaltet;
- c) durch Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters in Textform; in diesem Fall bestätigt der Kunde diese AGB und den AVV spätestens bei der ersten Anmeldung in CREETOO.
- Wer den Vertrag für den Kunden abschließt, versichert, hierzu berechtigt zu sein.
- Der Vertragstext (diese AGB und der AVV in der jeweils bestätigten Fassung) wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde kann die bestätigten Fassungen jederzeit in CREETOO unter „Einstellungen → Verträge“ abrufen, ausdrucken und speichern. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter stellt dem Kunden CREETOO als Software as a Service über das Internet zur Nutzung bereit. CREETOO dient der Planung von Kampagnen mit Creatorn und Influencern, insbesondere: Verwaltung von Creator-Daten, Kampagnen und Auswahllisten, Einschätzungen und Entwürfe von Anfragen mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI), Verwaltung der Umsetzung, Berichte und Exporte, Teamverwaltung und – je nach Tarif – ein gemeinsames E-Mail-Postfach, eigenes Branding und ein Kundenbereich für Agenturen.
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und Preisliste des gebuchten Tarifs, die in CREETOO unter „Abo & Rechnungen“ und auf creetoo.com/preise.html einsehbar sind, oder aus dem individuellen Angebot. Die Tarife unterscheiden sich insbesondere in der Zahl aktiver Teamkonten, der Zahl gleichzeitig laufender Kampagnen, dem monatlichen Kontingent an KI-Anfragen und einzelnen Funktionen.
- Der Anbieter stellt CREETOO am Übergabepunkt bereit. Übergabepunkt ist der Ausgang des Rechenzentrums zum Internet. Für die Internetverbindung des Kunden, seine Endgeräte und seinen Browser ist der Kunde verantwortlich.
- Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel. Nicht als Ausfall zählen: angekündigte Wartungsarbeiten von bis zu acht Stunden im Monat, die nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, stattfinden; Störungen außerhalb des Übergabepunkts (Absatz 3); Ausfälle durch höhere Gewalt; sowie Ausfälle, die auf einer vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden beruhen.
- Der Anbieter sichert die Datenbank und die hochgeladenen Dateien täglich und bewahrt die Sicherungen 14 Tage auf. Die Sicherungen liegen in einem geschützten Bereich beim Hosting-Dienstleister. Eine darüber hinausgehende Archivierung schuldet der Anbieter nicht. Dem Kunden wird empfohlen, wichtige Daten regelmäßig über die Exportfunktionen zu sichern.
- Der Anbieter darf CREETOO weiterentwickeln, ändern und an den Stand der Technik anpassen, soweit dies unter Berücksichtigung seiner Interessen für den Kunden zumutbar ist. Entfällt eine wesentliche Funktion des gebuchten Tarifs, kündigt der Anbieter dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit danach wird anteilig erstattet.
- Support leistet der Anbieter per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Feste Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie individuell vereinbart sind.
§ 4 KI-Funktionen
- Einschätzungen von Creatorn und Entwürfe von Anfragen werden von einem KI-Modell eines Drittanbieters erzeugt (derzeit Anthropic, siehe AVV Anlage 2). Sie werden in CREETOO als KI-Ergebnis gekennzeichnet.
- KI-Ergebnisse beruhen auf Wahrscheinlichkeiten und auf den Daten, die der Kunde eingegeben hat. Sie können unvollständig, veraltet oder falsch sein. Sie sind eine Arbeitshilfe und ersetzen keine eigene Prüfung. Die Entscheidung über Auswahl, Ansprache und Vergütung von Creatorn trifft allein der Kunde. Eine bestimmte Qualität, Richtigkeit oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg von KI-Ergebnissen ist nicht geschuldet.
- CREETOO versendet keine Nachrichten automatisch. Jede Nachricht wird von einer Person des Kunden ausgelöst.
- Bei begrenzter Datenlage zu einem Creator oder bei zu knappem Briefing erstellt CREETOO bewusst keine KI-Einschätzung. Solche Fälle zählen nicht auf das Kontingent.
- Der Anbieter gibt Inhalte des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen frei. Nach den Bedingungen des KI-Anbieters darf dieser Inhalte aus der Schnittstelle nicht zum Training seiner Modelle verwenden.
§ 5 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, CREETOO im Rahmen des gebuchten Tarifs über das Internet für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Agenturen dürfen CREETOO für Kampagnen ihrer eigenen Kunden nutzen; ein Zugang für Dritte außerhalb der vorgesehenen Funktionen ist nicht gestattet.
- Eine Überlassung der Software, des Quellcodes oder von Kopien schuldet der Anbieter nicht. Der Kunde darf CREETOO nicht vervielfältigen, dekompilieren oder bearbeiten, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist.
- Teamkonten sind personengebunden und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
- Alle Rechte an den Daten und Inhalten, die der Kunde in CREETOO eingibt oder hochlädt („Kundendaten“), verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter daran nur die Rechte ein, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind, insbesondere zur Speicherung, Sicherung, Verarbeitung durch die KI-Funktion und Anzeige.
§ 6 Testphase
- Ein neues Konto kann 14 Tage unentgeltlich getestet werden, im Leistungsumfang des Tarifs „Team“, jedoch mit einem Kontingent von insgesamt 100 KI-Anfragen für die gesamte Testphase. Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht; der Anbieter kann sie verlängern, verkürzen oder ablehnen.
- Die Testphase endet automatisch. Sie geht nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über, wenn der Kunde keinen Tarif bucht. Danach bleiben die Daten lesbar; Änderungen sind erst nach Buchung eines Tarifs wieder möglich.
- Bucht der Kunde innerhalb von 90 Tagen nach Ende der Testphase keinen Tarif, darf der Anbieter die Daten nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen löschen.
- Während der unentgeltlichen Testphase haftet der Anbieter abweichend von § 12 Abs. 2 und 3 nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegene Mängel und nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Der Anbieter empfiehlt, die Zwei-Faktor-Anmeldung für alle Teamkonten verpflichtend einzuschalten.
- Der Kunde ist für Kundendaten allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er sie rechtmäßig erheben, in CREETOO verarbeiten und an die KI-Funktion übermitteln darf. Er erfüllt gegenüber Creatorn und anderen Betroffenen die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO.
- Der Kunde ist für die Ansprache von Creatorn verantwortlich. Werbliche Ansprache per E-Mail oder Nachricht kann nach § 7 UWG eine vorherige Einwilligung erfordern; der Kunde prüft das in eigener Verantwortung. Gleiches gilt für Kennzeichnungspflichten bei Werbung durch Creator.
- Der Kunde verbindet mit dem gemeinsamen Postfach nur ein E-Mail-Konto, über das er verfügen darf und das für die geschäftliche Kommunikation mit Creatorn bestimmt ist. Für den E-Mail-Anbieter dieses Kontos und dessen Bedingungen ist der Kunde verantwortlich.
- Der Kunde lädt keine Inhalte hoch, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder Schadsoftware enthalten. Er besitzt die erforderlichen Rechte an Logos, Marken und sonstigen Inhalten, die er für das Branding verwendet.
- Unzulässig sind insbesondere: automatisierte Massenabfragen und Lasttests ohne Zustimmung, Versuche, auf Daten anderer Kunden oder auf Systeme des Anbieters zuzugreifen, das Umgehen von Sicherheits- oder Abrechnungsmaßnahmen (zum Beispiel Kontingente) sowie die Nutzung zur Verbreitung unerwünschter Werbung.
- Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, darf der Anbieter den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend sperren, soweit das zur Abwehr von Schäden oder Rechtsverletzungen erforderlich ist. Er berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden und informiert ihn unverzüglich. Weitere Rechte bleiben unberührt.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach den Absätzen 2 bis 6 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit möglich, die Abwehr.
§ 8 Vergütung und Zahlung
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Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste des gebuchten Tarifs oder nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Die Vergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus fällig. Der Kunde kann, soweit in CREETOO angeboten, zwischen diesen Zahlarten wählen:
- a) über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift; der Betrag wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums eingezogen;
- b) über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln (zum Beispiel PayPal oder Kreditkarte); mit der ersten Zahlung erteilt der Kunde die Ermächtigung, die folgenden Beträge zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums mit demselben Zahlungsmittel einzuziehen;
- c) per Rechnung (Vorkasse): Der Anbieter stellt eine Rechnung aus, die binnen 14 Tagen ohne Abzug per Überweisung zu zahlen ist. Der Tarif wird nach Zahlungseingang freigeschaltet. Bestellt der Kunde während der Testphase, beginnt der bezahlte Zeitraum am Tag nach ihrem Ende. Die Rechnung für den folgenden Abrechnungszeitraum stellt der Anbieter etwa 14 Tage vor dessen Beginn aus.
Bei individuellen Angeboten ist die Rechnung binnen 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
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Bei SEPA-Lastschrift (über Stripe oder Mollie) wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er.
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Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt: bei Zahlung über Stripe im Kundenportal von Stripe, im Übrigen in CREETOO unter „Abo & Rechnungen“ und, soweit eingerichtet, per E-Mail an die angegebene Rechnungsadresse. Der Kunde ist damit einverstanden. Soweit gesetzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format erforderlich ist, stellt der Anbieter sie in diesem Format aus.
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Zusatzpakete für KI-Anfragen werden einmalig im Voraus bezahlt.
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Der Kunde kann den Tarif in CREETOO unter „Abo & Rechnungen“ wechseln. Bei Zahlung über Stripe gilt der Wechsel sofort; die Differenz für den laufenden Abrechnungszeitraum wird zeitanteilig verrechnet. Bei Zahlung über Mollie oder per Rechnung gilt der neue Tarif ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Übersteigt die Nutzung nach einem Wechsel in einen kleineren Tarif dessen Grenzen (zum Beispiel aktive Teamkonten oder laufende Kampagnen), bleiben die vorhandenen Daten erhalten; neue Einträge über die Grenze hinaus sind erst wieder möglich, wenn die Nutzung innerhalb der Grenzen liegt.
§ 9 Zahlungsverzug
- Für den Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB.
- Schlägt eine Zahlung fehl oder ist die Rechnung für einen neuen Abrechnungszeitraum bei dessen Beginn nicht bezahlt, informiert der Anbieter den Kunden. Der Kunde kann CREETOO danach noch 14 Tage uneingeschränkt nutzen. Ist der fällige Betrag bis dahin nicht ausgeglichen, darf der Anbieter den Zugang auf Lesen beschränken, bis die Zahlung eingegangen ist (Zurückbehaltungsrecht). Kundendaten werden deswegen nicht gelöscht. Exporte bleiben möglich.
- Ist der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, darf der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Kostenpflichtige Verträge haben eine Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr, je nach gewähltem Abrechnungszeitraum. Sie verlängern sich jeweils um diesen Zeitraum, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
- Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, in CREETOO unter „Abo & Rechnungen“ (bei Zahlung über Stripe im dort verlinkten Kundenportal) oder in Textform. Eine bei Kündigung schon ausgestellte, unbezahlte Rechnung für den folgenden Zeitraum wird storniert. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
- Bei individuellen Angeboten gelten die dort vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist.
- Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen § 7 verstößt.
- Kündigungen bedürfen der Textform, soweit sie nicht über die dafür vorgesehene Funktion in CREETOO erklärt werden.
§ 11 Mängel
- Der Anbieter hält CREETOO während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Es gelten die Vorschriften über die Mängelhaftung im Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) mit den folgenden Maßgaben.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist. Er kann einen Mangel auch durch eine zumutbare Umgehungslösung beheben.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Eine Minderung kann der Kunde nicht durch Abzug von der laufenden Vergütung, sondern nur durch Rückforderung zu viel gezahlter Beträge geltend machen; das Recht zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen bleibt unberührt.
- Das Kündigungsrecht nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des Gebrauchs besteht erst, wenn der Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte und diese fehlgeschlagen ist. § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB bleibt unberührt.
§ 12 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten, die der Kunde mit den Exportfunktionen von CREETOO selbst sichern konnte, haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Sicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre; Absatz 1 bleibt unberührt.
- KI-Ergebnisse sind keine vereinbarte Beschaffenheit und keine Garantie. Beruht ein Schaden darauf, dass der Kunde ein als KI-Ergebnis gekennzeichnetes Ergebnis ohne die nach § 4 Abs. 2 gebotene eigene Prüfung verwendet hat, gilt § 254 BGB.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; im Innenverhältnis gilt der AVV.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV), der mit diesen AGB abgeschlossen wird. In Fragen des Datenschutzes geht der AVV vor.
- Daten, die der Anbieter für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere zur Vertragsabwicklung und Abrechnung, beschreiben die Datenschutzhinweise für CREETOO.
- Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Seite, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder offengelegt werden müssen, weil Gesetz, Gericht oder Behörde es verlangen.
- Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.
§ 14 Vertragsende, Export und Löschung
- Bis zum Vertragsende kann der Kunde Creator-Listen, Kampagnendaten und Berichte über die Exportfunktionen herunterladen. Alle übrigen Daten seiner Organisation, einschließlich Dateien und E-Mails, erhält der Kunde auf Anforderung in Textform als ZIP-Archiv, wenn die Anforderung spätestens 14 Tage nach Vertragsende eingeht.
- Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Kundendaten innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Kopien in Datensicherungen werden mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 14 Tagen überschrieben. Einzelheiten regelt der AVV.
§ 15 Änderungen dieser AGB und der Preise
- Der Anbieter kann diese AGB und den AVV mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, neue Funktionen oder geänderte Leistungen von Dienstleistern, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
- Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die geänderte Fassung wird erst wirksam, wenn der Kunde ihr in CREETOO ausdrücklich zustimmt. Bis zur Zustimmung gilt die bisherige Fassung weiter. Stimmt der Kunde bis zum angekündigten Zeitpunkt nicht zu, können beide Seiten den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen; kündigt der Anbieter, erstattet er im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach Vertragsende anteilig.
- Der Anbieter kann die Preise frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal in zwölf Monaten mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen, um gestiegene Kosten auszugleichen, insbesondere für Hosting, KI-Dienste, Zahlungsabwicklung und Personal. Er kündigt Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen aufrechnen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Anbieters stehen.
- Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).